Steuersenkung


Pauschalsteuersatz § 24 UStG 8,4 % ab 06.12.2024 - Jahressteuergesetz 2024 im Bundesgesetzblatt verkündet 


Das Jahressteuergesetz 2024 wurde am 05.12.2024 im Bundesgesetzblatt (Teil I Nr. 387) verkündet. Mit dem Gesetz werden zahlreiche Anpassungen im deutschen Steuerrecht vorgenommen. Eine wesentliche Änderung betrifft den Pauschalsteuersatz für Landwirte i. S. d. § 24 UStG.

Der Durchschnittssteuersatz wird für den verbleibenden Zeitraum des Jahres 2024 auf 8,4 % abgesenkt. Diese Änderung tritt unmittelbar ab dem 06.12.2024 in Kraft und betrifft alle landwirtschaftlichen Umsätze, die ab dem 06.12.2024 ausgeführt werden!

Ab dem 01.01.2025 erfolgt eine weitere Absenkung auf 7,8 %.

Zudem wird ab 2026 eine Formel zur Berechnung der Pauschalsätze eingeführt. Das Bundesministerium der Finanzen erhält zudem die Befugnis, zukünftige Änderungen durch Rechtsverordnung (mit Zustimmung des Bundesrats) umzusetzen.

Im Übrigen bleiben die weiteren Steuersätze des § 24 UStG unberührt, insofern beträgt der Pauschalsteuersatz für forstwirtschaftliche Erzeugnisse nach wie vor 5,5 %.

Bei Rückfragen oder Klärungsbedarf stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.