LEXIKON
A
Altenteiler - Ehemalige Betriebsleiterfamilie, die ihre Hofstelle an die nächste Generation von Landwirten übergibt, und im Zuge dessen eine Rente vom Übernehmer bekommt.
Austragler - vergleiche Altenteiler
B
Buchführungspflicht - Auch Betriebe der LuF sind verpflichtet ihre Geschäftsvorfälle systematisch zu dokumentieren, ausgenommen davon sind Betriebe die Vorgaben des § 13a EStG erfüllen.
C
Corona-Steuerhilfegesetze - Die Covid-19-Pandemie traf die Landwirtschaft in Deutschland hart. Zur Abmilderung der Folgen hat die Bundesregierung verschiedene, zeitlich befristete Steuergesetze erlassen.
D
Durchschnittssatzgewinn - Kleinere landwirtschaftliche Betriebe haben die Möglichkeit ihre Gewinne nach der Durchschnittsatzgewinnermittlung durchführen zu lassen. Dazu darf keine Buchhaltungspflicht bestehen und die bewirtschafteten Flächen geringer als 20 Hektar sein.
E
Ertragswert - Auf der Grundlage der Wertverhältnisse vom 1. Januar 1964 wurden die Einheitswerte nach dem Bewertungsgesetz festgelegt. Im Erbfall wird damit der Ertragswert des Betriebes gemessen.
F
Forstwirtschaft - Die Bewirtschaftung der Wälder und Forstflächen wird als Forstwirtschaft bezeichnet und umfasst neben der Waldpflege auch die Aufforstung.
G
Grundstücke - sind Einheiten der land- und forstwirtschaftlichen Fläche bzw. der Betriebsfläche.
H
Herstellungskosten - Diese Kosten entstehen bei der Herstellung, Erweiterung oder Verbesserung von Wirtschaftsgütern. Dazu zählen z.B. Nägel und Dachlatten zur Erstellung einer neuen Überdachung.
I
Investitionsabzugsbetrag - Der IAB ist ein gewinnminderndes Mittel, mit welchem geplante Anschaffungen steuerlich geltend gemacht werden können.
J
Jahresabschluss - Der Jahresabschluss stellt die Einnahmen und Ausgaben in übersichtlicher Weise dar und gibt Auskunft über Gewinn und Verluste aus dem Geschäftsjahr.
K
L
Landwirtschaft - Die Bewirtschaftung von Flächen und die Haltung von Tieren, die zur Erzeugung hochwertiger Lebensmittel dient, wird als Landwirtschaft bezeichnet.
M
Mehrwertsteuer - siehe Umsatzsteuer
Mitgliedsbeiträge - werden von einem Verein erhoben um den ideellen Zweck zu erfüllen. Dazu zählen gemeinnützige, kirchliche oder auch politische Einrichtungen. Je nach Art des Mitgliedsbeitrages ist dieser steuerlich absetzbar.
N
Nebenerwerb - Geht der Betriebsleiter hauptberuflich einer anderen Tätigkeit außerhalb der Landwirtschaft nach, so bewirtschaftet er seinen Betrieb im Nebenerwerb.
O
Optieren - Ein Optierer ist ein landwirtschaftlicher Betrieb, der die Regelbesteuerung mit den regulären Steuersätzen von 19 % bzw. 7 % auf seine Erzeugnisse ausweist.
P
Pauschalieren - Die Pauschalierung nach § 24 UStG ist eine besondere Form der Besteuerung land- und forstwirtschaftlicher Erzeugnisse. Dazu wird auf den Nettopreis 10,7 % bei landwirtschaftlichen Gütern bzw. 5,5 % bei forstwirtschaftlichen Gütern aufgeschlagen. Ein Vorsteuerabzug bzw. die Mehrwertsteuerabführung an das Finanzamt entfällt dabei.
Q
R
Regelbesteuerung - Dabei werden die regulären Mehrwertsteuersätze von 19 % bzw. 7 % angewendet. Der Betrieb ist somit ein Optierer.
S
T
U
Umsatzsteuer - Sie ist Einnahmequelle des Staates und wird auf eine Ware oder eine Dienstleistung aufgeschlagen. Landläufig ist Sie auch als Mehrwertsteuer bekannt.
V
W
Wirtschaftsjahr in der Landwirtschaft - Für die Landwirtschaft gilt das Wirtschaftsjahr von 1.Juli bis 30.Juni des Folgejahres. Dies ist in § 4a Einkommensteuergesetz geregelt.
X
Y
Z
Zinsen - Zinsen können sich aus Steuerschuldverhältnissen wie z.B. Steuernachforderungen oder - erstattungen, Stundungszinsen, Steuerhinterziehung u.v.m. mehr ergeben. Der Zinssatz beträgt 0,5 % monatlich.