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03.01.2010
Wichtige Änderungen 2010

Die Bundesregierung hat das Wachstumsbeschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht.

Hier die wichtigsten Änderungen ab dem 1. Januar 2010:

  • Das Kindergeld steigt um 20 €
    beim 1. und 2. Kind somit von 164 € auf 184 €
    beim 3. Kind                    von 170 € auf 190 €
    und ab dem 4. Kind          von 195 € auf 215 €

  • Der Kinderfreibetrag wird erhöht von 6.024 € auf 7.008 €

  • Umsatzsteuer
    Ab 1.1.2010 gilt für die Übernachtungen im Hotelgewerbe, bei Pensionen und Fremdenzimmern der Steuersatz von 7% (bisher 19%).

  • Erbschaftsteuer
    Die Steuerbelastung für Geschwister und Nichten bzw. Neffen wird gesenkt.

    Für Zuwendungen bzw. Erbschaften ab 2010 gilt ein Steuersatz von 15 bis 43% (anstatt bisher 30 bis 50%)

    Die Behaltefristen zur Anwendung der Verschonungsregel beim Übergang von Betrieben auf die nächste Generation werden von 7 auf 5 Jahre, bzw. von 10 auf 7 Jahre verkürzt.

  • Geringwertige Wirtschaftsgüter
    Ab 2010 gibt es wieder ein Wahlrecht zur Sofortabschreibung von Wirtschaftsgüter bis 410 €

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