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30.08.2009
Hofladen als Gewerbebetrieb
Ein Hofladen kann als selbständiger Gewerbebetrieb zu beurteilen sein, wenn über den Laden neben eigenerzeugten Produkten auch Fremdprodukte abgesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtssprechung hierzu überarbeitet.
Danach ist ein Hofladen dann gewerblich, wenn der darin getätigte Nettoumsatz mit Fremdprodukten aller Art nachhaltig ein Drittel des Nettogesamtumsatzes oder den Höchstbetrag von 51.500,- € übersteigt.
Wird eine dieser Grenzen drei Jahre in Folge überschritten, führt die gesamte Verkaufstätigkeit im Hofladen einschließlich des Verkaufs von Eigenprodukten ab dem vierten Jahr zu gewerblichen Einkünften. Daneben verbleibt es aber bei landwirtschaftlichen Einkünften, soweit der Landwirt eigenerzeugte Produkte ab Hof in nicht eigens hergerichteten Räumen an Dritte verkauft.
Der bisherige landwirtschaftliche Betrieb spaltet sich durch die Handelstätigkeit damit in zwei Betriebe auf, einen landwirtschaftlichen und einen gewerblichen.
Quelle: Pressestelle des Bundesfinanzhofs


