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08.06.2009
Doppelte Haushaltsführung Urteil NEU

Neues BFH-Urteil: Der Bundesfinanzhof hat seine Rechtsprechung zur sog. doppelten Haushaltsführung geändert.

Jetzt können auch Arbeitnehmer, die Kosten eines zweiten Haushalts an ihrem Beschäftigungsort von der Steuer absetzen, wenn der Arbeitnehmer seinen Haupthausstand aus privaten Gründen (z.B. Heirat) vom Beschäftigungsort wegverlegt hat und daraufhin in einer Wohnung am Beschäftigungsort einen Zeithaushalt begründet, um seiner bisherigen Arbeitnehmertätigkeit nachzugehen.
 

 

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