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20.03.2009
KV Beiträge ab 2010 voll absetzbar
Am 19. März 2009 hat der Bundestag in erster Lesung den Gesetzentwurf zum Bürgerentlastungsgesetz beraten.
Folgendes ist geplant:
Ab 2010 sollen die Beiträge zur Krankenversicherung in voller Höhe von der Steuer absetzbar sein. Dabei ist jedoch zu berücksichtigen, dass nur Beiträge auf dem Leistungsniveau der gesetzlichen Krankenversicherung damit gemeint sind.
Dies führt nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler z.B. bei einem Ehepaar mit 2 Kindern und einem Bruttogehalt von 40.000 € zu einer Entlastung von ca. 130 € pro Jahr, bei einem Single mit einem Bruttogehalt von 40.000 € sind es ca. 750 €.
Bisher waren die Beiträge nur bis 1.500 € bzw. 2.400 € je Steuerpflichtigen absetzbar.
Allerdings sind ab dem Jahr 2010 keine Beiträge zur Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung mehr abzugsfähig.
Es ist jedoch eine sog. Günstigerprüfung vorgesehen, d.h. altes und neues Recht werden verglichen und der höhere Betrag wird angesetzt.


