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15.11.2011
Kindergeld: Neues FG-Urteil zur Berechnung der Einkünfte- und Bezügegrenze
Nach einer Entscheidung des 3. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf sind bei der Prüfung, ob die Einkünfte- und Bezügegrenze für die Zahlung von Kindergeld überschritten ist, sowohl Semestergebühren als auch Aufwendungen für eine private Krankenversicherung, die Eltern für ihr Kind geleistet haben, einkünftemindernd zu berücksichtigen (FG Düsseldorf, Urteil v. 28.10.2011 - 3 K 1332/09 Kg; Revision zugelassen).


