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20.12.2011
Empfangsbestätigung für innergemeinschaftliche Lieferungen ab 1.1.2012 / Übergangsregelung

Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen reicht ab 01.01.2012 nicht mehr der Nachweis, dass die Ware in einen anderen EU-Staat verbracht wurde, sondern jetzt bedarf es einer

 

Empfangsbestätigung des Abnehmers.

 

Die deutsche Wirtschaft ist jedoch mit dieser Vorschrift nicht einverstanden, weil dies mehr Bürokratie bedeutet.

 

Übergangsregelung bis zum 31.03.2012:

 

Das Bundesfinanzministerium hat eine Übergangsregelung erlassen, nach der auch wahlweise die bis zum 31.12.2011 geltende Regelung bis zum 31.03.2012 angewandt werden kann.

 

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