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30.07.2010
Arbeitszimmer - Urteil
Entscheidung des Bundesverfassungsgericht zum Arbeitszimmer
Der Abzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer ist in den Fällen möglich, in denen kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dies betrifft vor allen Dingen Lehrer.
Dies entschied das Gericht in einem am Donnerstag (29. Juli) bekanntge- gebenen Beschluss (Aktenzeichen: 2 BvL 13/09).
Allerdings hat das Verfassungsgericht zugelassen, dass die Finanzverwaltung einen Pauschalbetrag für diese Aufwendungen festsetzen kann.
Der Gesetzgeber muss nun rückwirkend von 1. Januar 2007 an eine Neu- regelung erlassen. Bis dahin dürfen die Steuerbehörden und Gerichte die Einschränkungen nicht mehr anwenden.
Das Bundesfinanzministerium hatte bereits im April vergangenen Jahres eine Anordnung erlassen, wonach Einkommensteuern im Hinblick auf die Arbeits-zimmer-Regelung nur vorläufig festzusetzen sind. In diesen Fällen können betroffene Steuerzahler nach Auskunft des Deutschen Steuerberaterver- bandes die Kosten auch noch nachträglich geltend machen.
Dasselbe gilt, wenn sie ihre Bescheide schon vorher angefochten haben.


