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01.07.2010
Kürzung der Solarförderung
Die bisher diskutierte Kürzung der Solarförderung soll nun nach der Einigung zwischen Bundesrat und Bundestag in 2 Schritten erfolgen:
1. Ab dem 1.7.2010 wird die Vergütung für den Solarstrom wie folgt gekürzt:
- bei den Dachflächenanlagen um 13%
- bei den Anlagen auf Freiflächen auf Konversionsflächen um 8%
- bei den Anlagen auf sonstigen Freiflächen um 12%.
2. Ab dem 1.10.2010 wird die Einspeisevergütung für Anlagen, die erst nach dem 30.9.2010 in Betrieb genommen werden um weitere 3% gekürzt.
Es gibt keine Solarförderung mehr für die Anlagen auf Ackerflächen, die nach dem 30.6.2010 in Betrieb genommen werden. Ausgenommen davon sollen jedoch Anlagen sein, die sich im Bereich von vor dem 1.1.2010 beschlossenen Bebauungsplänen befinden. Diese Anlagen müssen jedoch bis Ende 2010 in Betrieb gehen.


